Allgemeine Geschäftsbedingungen Technikhandel Ebert Schönheide
Kundendaten:
Wir versichern
Ihnen, das Ihre persönlichen Daten von uns vertraulich behandelt
, nicht an Dritte weitergegeben und in keinem Fall auf unserem
Server gespeichert werden.
I.
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und
Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma Technikhandel Ebert,
Inhaber Jürgen Ebert, Schönheide und dem Kunden. Die Firma
Technikhandel Ebert Schönheide erbringt ihre Lieferleistungen ausschließlich
auf der Grundlage dieser AGB, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde. Die Bedingungen gelten als anerkannt, spätestens bei Auftragserteilung.
Eigene Bedingungen der Kunden gelten nicht, es sei denn, diese Bedingungen
werden von der Firma Technikhandel Ebert Schönheide ausdrücklich
schriftlich anerkannt. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang
mit dem Liefervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
bezüglich des Schriftformerfordernisses.
Die Mitarbeiter der Firma Technikhandel Ebert Schönheide sind nicht
befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen
zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Liefervertrages einschließlich
dieser Bedingungen hinausgehen.
Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten, werden jedoch in
einer angemessenen Frist bekannt gegeben. Widerspricht der Kunde den
geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang
der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so wird diese entsprechend
der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß,
so ist die Firma Technikhandel Schönheide berechtigt, den Vertrag
zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen
in Kraft treten sollen.
Irrtümer
und Tippfehler sind vorbehalten.
II. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, wenn der schriftlich (per E-Mail,Telefax
usw.) eingegangene Auftrag schriftlich bestätigt wird. Zur Vermeidung
von Mißverständnissen werden die Bestellungen nach telefonischer
Rückfrage an den Kunden bearbeitet. Bei Auftragserteilung durch
einen Mitarbeiter der Firma, der nicht gesetzlicher Vertreter ist, verlangt
die Firma Technikhandel Ebert Schönheide eine schriftliche Vollmacht
des Vollmachtgebers.
III. Mindestbestellwert, Preise
Der Mindestbestellwert beträgt 10,00 EURO. Es gelten stets die
Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Hiervon ausgenommen sind sogenannte
preisgebundene Produkte. Alle Preise werden inklusive der Mehrwertsteuer
in EURO ausgewiesen.
IV. Versandkosten / Bearbeitungsgebühren
Die Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör bis 200 Euro Warenwert
erfolgt zuzüglich Versandkosten.
Ersatzteile und Zubehör bis zu einem Warenwert von 1000 EURO erfolgen
zuzüglich Versandkostenanteil. Maschinen, Ersatzteile und Zubehör
mit einem Warenwert ab 1001,00 EURO werden versandkostenfrei versandt.
Bei Auslandsbestellungen werden zusätzliche Frachtkosten berechnet.
Die Versandkostenanteile werden auf Anfrage mitgeteilt.
V. Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich gilt Vorkasse oder Nachnahme als vereinbart. Zahlung
auf Rechnung wird zwischen der Firma Technikhandel Ebert Schönheide
und dem Kunden einzelvertraglich vereinbart. Sofern Zahlung auf Rechnung
erfolgt, ist die Ware zum auf der Rechnung genannten kalendermäßig
bestimmten Fälligkeitsdatum fällig.
Danach gerät der Kunde in Verzug, ohne daß es einer Mahnung
bedarf. Die Firma Technikhandel Ebert Schönheide ist berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz
gemäß
§ 247 BGB i. V. m. § 288 (1) BGB und bei Kunden, die keine
Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind,
8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 (2) BGB
zu verlangen.
Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere im Auslandsverkehr,
sind gesondert einzelvertraglich zu vereinbaren.
Lastschrifteinzüge erfolgen über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE91ZZZ00001096953
Mandatsreferenz ist die jeweilige Kunden-Nummer.
Dieses Lastschriftmandat wird durch die oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer
und Mandatsreferenz gekennzeichnet,
die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.
VI. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt mit dem Lieferdienst, der der Firma Technikhandel
Ebert Schönheide am günstigsten erscheint.
VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum
der Firma Technikhandel Ebert Schönheide
(siehe hierzu unseren Anhang)
VIII. Haftung für Sach- und Rechtsmängel
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel binnen einer
Frist von 2 Wochen ab Zugang der Ware schriftlich gegenüber der
Firma Technikhandel Ebert Schönheide anzuzeigen. Nach Ablauf dieser
Frist ist die Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen.
Bei sonstigen Mängeln, die binnen 2 Jahren ab Lieferung geltend
gemacht werden, behält sich die Firma Technikhandel Ebert Schönheide
das Recht vor, nach eigener Wahl nachzuerfüllen oder Ersatz zu
liefern. Schlägt die Nacherfüllung oder die Ersatzlieferung
fehl, so hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis zu mindern. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen für den Kauf bzw. die erweiterten Garantiebestimmungen
der jeweiligen Hersteller, die auf Verlangen bekannt gemacht werden.
IX. Widerruf und Rücksendung
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
Widerrufsbelehrung
/ Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem
Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der
Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern
Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung
bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden. Um
Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Technikhandel
Ebert, Angerstr.32, 08304 Schönheide, E-Mail-Adresse: info@technik-handel.com)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster -Widerrufsformular-
verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des
Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten
(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder
zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,
dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der
frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und
in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem
Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn
Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen!
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen,
wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang
mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss
bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, für Waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder auf dessen persönliche
Bedürfnisse zugeschnitten sind (Umbauten, Spezialanfertigungen...),
sowie Sonderbeschaffungen (Artikel, welche nicht auf unseren Internetseiten
angeboten werden).
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses
Formular aus und senden Sie es zurück an:
Technikhandel Ebert, Angerstr.32, 08304 Schönheide,
E-Mail-Adresse: info@technik-handel.com
Hiermit widerrufe(n)
ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung
(*) - Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
Name des/ der Verbraucher(s) - Anschrift des/ der Verbraucher(s) - Unterschrift
des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*)
X. Schlußbestimmungen
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen
des BGB zum Kauf- und Verbraucherrecht.
XI. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Aue als vereinbart, sofern es sich bei dem Vertragspartner
um einen Kaufmann handelt.
Anhang - AGB -
für
Eigentumsvorbehalte im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen
Kunden
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und
Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen
und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen
als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner
Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren
Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird in Zusammenhang
mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige
Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt
nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme
der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe
verpflichtet.
(2)
Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache
verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer,
ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum
des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer
gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen
Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der
anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht
dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§
947, 948 des Bürgerlichen Gesetzbuches verbunden, vermischt oder
vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung,
Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er
schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung,
Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen
die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache,
die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen
gilt, unentgeltlich zu verwahren.
(3)
Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht
dem Verkäufer gehörender Ware, veräußert, so tritt
der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer
nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag
des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10
%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des
Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen
auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum
entspricht. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten
Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gemäß Abs. 3 Satz
1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.
(4)
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung
oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen
Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3 auf den Verkäufer tatsächlich
übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware,
insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der
Käufer nicht berechtigt.
(5)
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer
unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen
Unterlagen zu unterrichten.
(6)
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens
oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das
Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau
der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen
Forderungen; bei einem Scheck - oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung
ebenfalls.
(7)
Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen
um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung
oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen
des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum
an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer
über.
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